§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungen
(1) „fyzo Assistant“ ist ein smarter Begleiter in Form einer SaaS-Plattform für Physiotherapeuten. fyzo Assistant wird betrieben durch fyzo GmbH, Schönbornstraße 4, 97440 Werneck, im Folgenden „fyzo“ genannt. Die folgenden Bedingungen sollen das Nutzungsverhältnis zwischen fyzo und ihren Kunden abschließend regeln und gelten ausschließlich, d. h. entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, fyzo hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) fyzo behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. In diesem Fall wird fyzo dem Kunden hiervon spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten unterrichten und ihm die geänderten Geschäftsbedingungen übermitteln. Erfolgt innerhalb zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung kein Widerspruch, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist fyzo dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
(4) Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(5) Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) die gesetzlichen Regelungen

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Ein Vertragsschluss zwischen fyzo und dem Kunden kommt durch Annahme des vom Kunden unterbreiteten Angebots im Rahmen einer Buchung eines „Paketes“ durch fyzo (Bestätigung) zustande. Jegliche Angebote von fyzo sind dabei als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen.
(2) Die Bestätigung durch fyzo ergeht dabei in Textform oder anderweitig nach eigenem Ermessen.
(3) Der jeweilige Vertragsgegenstand sowie der Umfang der von fyzo zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus der Anlage 1 (Leistungsumfang). Grundsätzlich erbringt fyzo für den Kunden SaaS-Leistungen über das Medium Internet im Bereich Software sowie Hosting-Leistungen. Vertragsgegenstand ist entsprechend die Überlassung der jeweils im Rahmen eines Angebots näher bezeichneten Software von fyzo zur Nutzung über das Internet und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von fyzo zu dem vorgenannten Zweck oder anderen vertraglich festgelegten Zwecken. fyzo ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen.
(4) Für eine vollständige Leistungserbringung vonseiten fyzo ist eine Registrierung des Kunden nach § 4 erforderlich.
(5) fyzo kann sich zur Leistungserbringung auch der Hilfe Dritter bedienen.
(6) Ein über die Pflichten aus diesem Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
(7) Auf Wunsch des Kunden (schriftlich oder in Textform) wird fyzo bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die fyzo in diesem Zusammenhang entstandenen notwendigen und nachgewiesenen Kosten zu ersetzen.

§ 3 Laufzeit
(1) Ein Vertrag wird zunächst, soweit nicht anderweitig vereinbart, für eine Grundlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Der Vertrag verlängert sich, soweit sich nicht aus dem Angebot eine automatische Beendigung ergibt, jeweils zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit um die bisherige Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums in Textform gekündigt wird.
(2) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist außer im Falle der Änderung eines Paketes (Absatz 3) ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung (§ 314 BGB) bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Änderung des Paketes wird das Vertragsverhältnis über das ursprüngliche Paket zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem das neue Vertragsverhältnis über das neue Paket geschlossen wird. Eine Änderung ist nur in höhere (teurere) Pakete oder in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
(4) Das Konto eines Kunden kann durch fyzo auch gesperrt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde:
a) gegen die AGBs oder gegen geltendes Recht verstößt,
b) bei der Anmeldung bewusst falsche Angaben gemacht hat,
c) gegen Rechte Dritter verstößt,
d) Leistungen von fyzo missbraucht und/oder
e) wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
(5) Wenn das Konto eines Kunden von fyzo gesperrt oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.

§ 4 Registrierung
(1) Damit die Registrierung erfolgen kann, muss der Kunde verschiedene Pflichtfelder an Daten ausfüllen.
(2) Nachdem die vom Kunden eingegebenen Daten zur Registrierung des Kundenkontos bei fyzo eingegangen sind, wird dem Kunden zeitnah eine Bestätigung über den Erhalt der Registrierung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
(3) Der Kunde kann für sich bzw. sein Unternehmen nur ein Konto anlegen.
(4) Der Kunde kann sein Konto sowie seine damit verbundenen Angaben über sich oder sein Profil ohne Angaben von Gründen löschen. Dies hat allerdings keine Auswirkung auf die vereinbarte Vertragslaufzeit, vgl. § 3 Abs. 1.

§ 5 Vergütung
(1) Die jeweilige Vergütungshöhe sowie deren Abrechnungsmodus richten sich nach dem jeweiligen Vertrag bzw. nach den zugrundeliegenden Angaben des gebuchten Paketes im Zeitpunkt der Buchung.
(2) Die Rechnung wird dem Kunden direkt nach der Buchung eines Paketes in Textform geschickt und ist 14 Tage nach Zugang fällig§ 5 Vergütung

(1) Die jeweilige Vergütungshöhe sowie deren Abrechnungsmodus richten sich nach dem jeweiligen Vertrag bzw. nach den zugrundeliegenden Angaben des gebuchten Paketes im Zeitpunkt der Buchung.

(2) Die Rechnung wird dem Kunden direkt nach der Buchung eines Paketes in Textform geschickt und ist 14 Tage nach Zugang fällig.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat im Rahmen seiner Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, so hat der Kunde diese unverzüglich anzupassen.

(2) Der Kunde muss gewährleisten, dass er unter den von ihm angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist.

(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche Zugangsdaten seines Kundenkontos streng geheim gehalten und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten verfügen, so hat der Kunde fyzo hierüber unverzüglich zu unterrichten und soweit möglich, seine Zugangsdaten zu ändern. Zudem ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die Funktionen und Leistungen des Portals sachgemäß zu nutzen und das geltende Recht zu beachten.

(5) Der Kunde verpflichtet sich dazu keine Inhalte zu teilen und/oder öffentlich zugänglich zu machen die:

a) Rechte Dritter einschließlich des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht verletzen,

b) diskriminierend, rassistisch, sexistisch, obszön und/oder hasserfüllt sind,

c) Viren oder andere Schadsoftware enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen,

d) andere Kunden von fyzo oder Kunden des Portals belästigen, nötigen und/oder beleidigen könnten,

e) persönliche Informationen enthalten, ohne die hierzu nötige Einwilligung zu haben,

f) dazu genutzt werden um Junk-Mails, Kettenbriefe oder unerwünschte Massensendungen oder Spamming, Phising, Trolling oder ähnliches zu ermöglichen,

g) Skripts, Bots oder andere automatisierte Technologie enthalten, um auf das Portal zuzugreifen,

h) in anderer, ähnlicher Weise gegen die Recht Dritter, einschließlich Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

fyzo ist berechtigt, Inhalte, die gegen diese Bestimmungen verstoßen zu überwachen und gegebenenfalls, nach einer Ermessensentscheidung, im Einzelfall zu löschen.

(6) Der Kunde räumt fyzo für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden oder sonst wie durch den Kunden mittelbar oder unmittelbar veranlasst in den Herrschaftsbereich von fyzo gelangen, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb des Portals von fyzo ein. Insbesondere wird das Recht eingeräumt, das jeweilige Werk zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

(7) Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an fyzo überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Informationen, Daten, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von fyzo zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von fyzo gegen standesrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Der Kunde wird in dem Fall, dass fyzo Dienstleistungen außerhalb oder im Zusammenhang mit der Plattform für ihn erbringt, diese Leistungen unverzüglich nach Übergabe/Abschluss auf rechtliche Zulässigkeit überprüfen.

(9) Der Kunde stellt fyzo, ihre Angestellten, Beauftragten und ihre Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter - einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung - frei, wenn Dritte Ansprüche gegen fyzo geltend machen, die aus oder in Zusammenhang mit der nicht vertragsgemäßen Nutzung des Portals von fyzo entstehen.


§ 7 Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Inhalte des Portals von fyzo sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Soweit nichts anderes geregelt ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbegrenztes und auf die Dauer des Vertragsverhältnisses befristetes Nutzungsrecht.

(3) Das Nutzungsrecht beschränkt sich dabei ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen des Portals und der von fyzo zur Verfügung gestellten Inhalte. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet.

(4) Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Kunden untersagt.

(5) Der Kunde darf die Software und die ihr zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung von fyzo an Dritte weder direkt noch indirekt veräußern noch verschenken oder verleihen, noch vermieten oder verleasen.

§ 8 Gewährleistung/Haftung

(1) fyzo haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Internetplattform vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten, für den Kunden nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

(2) fyzo erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erstellung der Software schuldet fyzo die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob fyzo ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.

(3) Solange der Kunde, die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist fyzo berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.

(4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von fyzo zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von fyzo ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

(5) Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder fyzo durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von fyzo zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

(6) Jedwede Fehlermeldung muss mindestens folgende Kriterien erfüllen:

§ genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)

§ Screenshot der Fehlermeldung, soweit möglich

§ eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann

§ aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung

(7) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von fyzo für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(8) Der Kunde wird fyzo bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

(9) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von fyzo durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können.

(10) Die Mängelbeseitigung durch fyzo kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.

(11) Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

(12) Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von fyzo.

(13) fyzo ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. fyzo ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.

(14) fyzo haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(15) Für sonstige Schäden haftet fyzo nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

(16) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit nach Nummer 16 ist summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(17) fyzo haftet für den Verlust von Daten und Inhalten insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von fyzo gehört.

(18) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von fyzo.

(19) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Höhere Gewalt

fyzo ist von einer etwaige bestehenden Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 10 Datenschutz, Geheimhaltung

(1) Zur Registrierung, Erstellung und Verwaltung des Kundenprofils wird der Kunde nach personenbezogenen Daten gefragt. Diese Daten werden ordnungsgemäß gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG erhoben und verwendet. Der Umfang, der Zweck und die Art der Verwendung von personenbezogenen Daten ergehen aus der Datenschutzerklärung von fyzo. Der Kunde sichert fyzo zu, dass er die Datenschutzbestimmungen von fyzo gelesen und verstanden hat.

(2) Der Kunde hat ebenfalls die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf ihm bekanntwerdende personenbezogene Daten von Nutzern des Portals von fyzo sorgfältig und gewissenhaft zu beachten.

(3) Die Parteien bewahren über die jeweils bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Informationen, Unterlagen und Daten der anderen Partei Stillschweigen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich zudem über den Inhalt insbesondere die Konditionen etwaiger Verträge Stillschweigen zu bewahren.

(5) Vorstehende Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung etwaiger Verträge fort.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.

(2) Auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

(3) Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von fyzo als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

(5) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand 19.09.2024

















Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen „fyzo Assistant“ – Leistungsbeschreibung

1 Allgemeines

fyzo bietet dem Kunden mit der cloudbasierten Anwendung „fyzo Assistant & Coach“ die technische Möglichkeit und Berechtigung, über einen eigenen Internet Service Provider eine Internetverbindung aufzubauen, um auf die Anwendung zuzugreifen und die Funktionalitäten / Module der Anwendung zu nutzen. Der Kunde kann auf die Anwendung über eine App seines Tablets (nachstehend auch „PraxisPad“ genannt) oder über einen Webbrowser auf PC / Mac und auf dem Smartphone zugreifen.
Die Anwendungsdaten des Kunden werden auf einer von fyzo und/oder einem Dienstleister von fyzo betriebenen Cloud Plattform (nachfolgend „Cloud“ genannt) gespeichert.

2 Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen auf Seiten des Kunden für den Zugriff auf die Anwendung und deren Nutzung sind:

  • Internetzugang
  • fyzo Assistant & Coach Version 1.0 oder höher
  • Zur Nutzung des fyzo Assistant: Apple iPad mit einer kompatiblen iPadOS Mindestversion IOS 10 oder eines Android Tablet Version mindestversion Android Version 10

Die für die Nutzung der Anwendung erforderlichen Anschlüsse und Verbindungen sowie die Hardware (z. B. iPad bzw. PraxisPad, Smartphone) und Software sind nicht Gegenstand des Vertrages und sind vom Kunden auf eigene Kosten beizustellen.

Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und fyzo bis zum Übergabepunkt (siehe Ziffer 3.3 dieser Anlage) ist fyzo nicht verantwortlich. Die für die Nutzung erforderliche Anbindung an das Internet ist nicht Vertragsgegenstand.

3 Leistungsumfang

3.1 Leistungen von fyzo:

fyzo erbringt mit dem fyzo Assistant & Coach die nachfolgend aufgeführten Leistungen.

(a) Bereitstellung der Anwendung
fyzo hält während der Vertragslaufzeit die Anwendung zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
(b) Sicherungsumfang
Die Cloud sichert die Anwendungs- und Konfigurationsdaten einer fyzo Installation für alle dort konfigurierten Kunden. Dies sind im Einzelnen:

  • Die Inhalte der Datenbank des Kunden (Stammdaten).
  • Die vom Kunden hochgeladenen medialen Inhalte (z. B. Text, Video, oder Bilddateien).
  • Die Konfiguration der Installation.

Voraussetzung für eine Sicherung ist, dass die Anwendungsdaten vom PraxisPad oder über den Webbrowser auf dem PC/Mac und dem Smartphone des Kunden ordnungsgemäß mit der Cloud synchronisiert wurden. Der Kunde ist für eine vollständige und fehlerfreie Synchronisation der Anwendungsdaten verantwortlich. Hierzu muss er auf dem PraxisPad oder über seinen Webbrowser regelmäßig eine Internetverbindung herstellen und die Anwendung laufen lassen, damit eine Synchronisation durchgeführt werden kann. Nicht zur Cloud synchronisierte Daten (z. B. durch Verbindungsabbrüche oder längere Zeit nicht vorhandene Internetverbindung) werden nicht von der Cloud berücksichtigt und nicht gesichert. Für die Einhaltung handels-, steuerrechtlicher- und sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(c) Speicherplatz
fyzo stellt dem Kunden den zum Abspeichern seiner Anwendungsdaten benötigten Speicherplatz in der Cloud zur Verfügung. Eine Nutzung dieses Speicherplatzes zur Sicherung anderer als der in vorstehender Ziffer (b) genannten Anwendungsdaten ist nicht gestattet.

d) Verschlüsselung

Die gesamte Kommunikation zwischen der Anwendung und der Cloud wird mit technisch aktuellen Verschlüsselungsstandards gesichert (z. B. TLS).

Gegenstand dieses Vertrages ist auch die Pflege der cloud basierten Software Anwendung, die dem Kunden von der fyzo zur Nutzung bereitgestellt wird.

fyzo erbringt somit auch die folgenden Leistungen:

  • telefonische Beratung des Kunden in Fragen, die sich aus der Nutzung der Anwendung ergeben
  • Erteilung von Auskünften an den Kunden per Telefon oder per E-Mail hinsichtlich auftretender Fragen und Probleme mit der Anwendung

e) Gegenstand dieses Vertrages ist auch die Pflege der cloudbasierten Softwareanwendung, die dem Kunden von der fyzo zur Nutzung bereitgestellt wird.
fyzo erbringt somit auch die folgenden Leistungen:

  • telefonische Beratung des Kunden in Fragen, die sich aus der Nutzung der Anwendung ergeben
  • Erteilung von Auskünften an den Kunden per Telefon oder per E-Mail hinsichtlich auftretender Fragen und Probleme mit der Anwendung
  • Bereitstellung von Updates zur Aktualisierung, Ergänzung, Verbesserung der Anwendung

Die Durchführung der Pflege erfolgt durch qualifiziertes Personal eines zentralen Kundendienstes. Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht nur an einer aktuellen Version der Anwendung, d. h. einer Version, welche sämtliche Updates enthält.

Pflegeleistungen sind von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 8:00 - 17:30 Uhr und freitags zwischen 8:00 - 16:00 Uhr unter der auf der fyzo-Homepage (www.fyzo..de) veröffentlichten Hotline Rufnummer abrufbar. Werden Pflegeleistungen außerhalb dieser Zeiten erbracht, geschieht dieses nicht auf der Basis dieses Vertrages, sondern nur gegen gesonderte Berechnung. Diese Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung allgemein gültigen Stundensätze von fyzo unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwands.
Nicht zu den nach diesem Vertrag von fyzo geschuldeten Leistungen gehören insbesondere

  • ein Wartungs- und Pflegedienst außerhalb der vorgenannten Hotline-Zeiten
  • Programmanpassungen, zu deren Realisierung eine Neuprogrammierung von selbständig einsetzbaren Programm-Modulen technisch notwendig ist
  • Schulungen (auch telefonisch), außer Einführungs-Webinar, die in den Paketen enthalten sind.
  • Serviceeinsätze vor Ort
  • die Unterstützung oder Lösung bei auftauchenden

Problemen im Hardware- bzw. Netzwerkbereich des
Kunden oder bezüglich anderer Softwareprodukte

  • die Wartung von Software anderer Anbieter, auch wenn diese durch fyzo installiert wurde.
  • Weiter ist ausgeschlossen die Beseitigung von Störungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Anwendung durch den Kunden (Nichteinhaltung von Anweisungen oder Fehlbedienung)
  • durch Einwirkung Dritter
  • durch höhere Gewalt
  • durch Fehler in der Stromversorgung des Kunden
  • durch fehlerhafte Hardware des Kunden
  • durch sonstige von fyzo nicht zu vertretende Einwirkungen
  • durch Nichtvorliegen der Mindestsystem- bzw. Zugangsvoraussetzungen entstanden sind.

Weiter von diesem Vertrag nicht umfasst, ist die Bereitstellung von Upgrades; dieses sind separat zu erwerbende und / oder seitens fyzo entwickelte neue Versionen der Anwendung, die sich in ihren Merkmalen (Programmierung, Funktionsumfang, Leistungsumfang, Benutzerschnittstellen usw.) maßgeblich von früheren Versionen unterscheiden.

3.2 Ort der Datenverarbeitung
Die gesamte Verarbeitung der Anwendungsdaten findet innerhalb von Deutschland statt.

3.3 Übergabepunkt
Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Cloud Rechenzentrums.

3.4 Administration

Der Kunde bzw. ein vom Kunden benannter Administrator kann innerhalb der Anwendung weitere Endgeräte zur Nutzung der Daten freischalten sowie Benutzer anlegen und löschen, zur Nutzung autorisieren und deren Kenn- wörter anlegen und zurücksetzen.

3.5 Service Level
(a) Verfügbarkeit

fyzo stellt dem Kunden die Anwendung ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 97,5 % im Jahresdurchschnitt zur Verfügung.

Die hier vereinbarte Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit (täglich 24 Stunden) abzüglich der nachfolgend vereinbarten Wartungszeiten.

(b) Wartungszeiten

fyzo ist berechtigt, Wartungsarbeiten an seinen Systemen für insgesamt 4 Stunden monatlich durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten steht die Anwendung nicht zur Verfügung. Diese Ausfallzeiten sind geplante Wartungszeiten, die nicht als Ausfallzeiten im Rahmen der vorstehend vereinbarten Verfügbarkeit gelten. fyzo wird den Kunden über die genaue zeitliche Lage der Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren.

(c) Beseitigung von Störungen

fyzo trägt dafür Sorge, dass innerhalb angemessener Frist systemseitig oder vom Kunden gemeldete Störungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung beseitigt werden.
Art und Weise der Störungsbeseitigung stehen im billigen Ermessen von fyzo, wenn und soweit die jeweilige Maßnahme für den Kunden zumutbar ist.
Der Kunde wird auftretende Störungen fyzo unverzüglich mitteilen und fyzo bei der Untersuchung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen.
Das Recht des Kunden zur Störungsbeseitigung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte an der zu pflegenden An- wendung Änderungen vornehmen, denen fyzo vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Kunde nachweist, dass die Störung nicht auf die Änderung zurückzuführen ist und dass diese die Störungsidentifizierung und Störungsbeseitigung nicht erschwert hat.

(e) Servicezeiten, Störungsmeldungen

Die Annahme von Störungsmeldungen durch den Helpdesk von fyzo erfolgt unter der Rufnummer 097229170844 montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Außerdem erreichen Sie den Kundenservice per E-Mail an: info@fyzo.de